Ausnahmsweise bin ich diese Woche mal die kürzeste Strecke in die Arbeit gefahren, statt die schönere, ruhigere Strecke über Edling/Pfaffing oder Griesstätt/Lehen. Als ich in Tulling von der B304 auf den linksseitigen Fuß- und Radweg wechseln will, gebe ich Handzeichen und ordne ich mich auf der Fahrspur links ein. Im Rückspiegel sehe ich noch einen sich schnell nähernden BMW. Und ja, er kann nicht die paar Sekunden warten, bis ich abgebogen bin, er muss sich rechts an mir vorbeiquetschen. Obwohl der Platz knapp ist. Zu knapp wie sich Sekunden später herausstellt. Er streift mich und sein Rückspiegel prallt gegen meine rechte Hand. 1,50m MINDESTabstand kennt der nicht. Gottseidank kann ich das Fahrrad abfangen und ich stürze nicht auch noch. Die Hand schmerzt und ich rufe und fuchtele dem Fahrer hinterher, aber der hält einfach nicht an und macht sich aus dem Staub. Fahrerflucht. Ich merke mir das Kennzeichen, indem ich es mir ungefähr 17 mal vorsage: TS - TW .., dunkler BMW X1.
Am Abend fahre ich zur Polizeidienststelle in Ebersberg und zeige den Vorfall an. Ein Arztattest wegen Handprellung und LWS Syndrom reiche ich nach. Selbst heute, fast zwei Wochen später, kämpfe ich immer noch mit den Folgen. Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nicht ein.
Ein Klassiker. Hätte ich nicht auf den linksseitigen Fuß- und Radweg wechseln müssen, sondern wäre auf der Straße geblieben, hätte ich die Fahrt wohl ohne Kollision überstanden. Die Benutzung innerörtlicher linksseitiger Radwege soll nach den VwV §2, Absatz 4, Satz 2 grundsätzlich nicht angeordnet werden, trotzdem muss man solche regelwidrigen Radwege aufgrund der blauen Lollies nutzen, wenn sie dort stehen. Auch wenn Studien zeigen, dass dort ein fast 12fach höheres Unfallrisiko besteht. Mein Unfall untermauert diese Statistik.
Am Ende diesen linksseitigen Radweges am Ortseingang von Steinhöring gibt es übrigens noch so eine gefährliche Querung der vielbefahrenen B304 plus eine Einfahrt von links. Auch dort wieder ohne Querungshilfe. Man wird als Radfahrer einfach mit einem "Radweg Ende" abgespeist und muss ich unter Gefahr für Leib und Leben wieder auf die andere Straßenseite schaffen.
Gerade im morgentlichen Berufsverkehr ist das echt gefährlich. Von hinten kommen die Autos mit hoher Geschwindigkeit in den Ort rein, von vorn der Gegenverkehr, der es bergab Richtung Ortsausgang ordentlich rollen lässt und von links der Kraftfahrzeugverkehr, der sich hurtig dazwischen auf die B304 einfädeln will. Und als Radfahrer muss man alle im Auge behalten und sich durchwurschteln. Völlig unnötig, wenn man in Tulling einfach auf der Bundesstraße bleiben dürfte.
Ist die Argumentation von Bernd Sluka sinnvoller, dass diese gefährlichen Querungen die Zumutbarkeit des linken Radweges in Frage stellen und damit seine Benutzungspflicht, so dass man ganz normal die weniger gefährliche Fahrbahn nutzen darf? Ich denke ja.
Nachtrag 23.9.2020: Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Der Unfallverursacher habe nichts bemerkt und bei mir lägen keine schwerwiegenden Verletzungen vor. Tja, ohne Kopf unterm Arm passiert nix.
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